Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Vermietung von Booten und Zubehör

I. 

Die Anmeldung kann mündlich, schriftlich, fernmündlich oder fernschriftlich erfolgen. Buchungen von Minderjährigen werden nicht akzeptiert. Bei Verfügbarkeit der angefragten Leistungen erhalten Sie von uns eine schriftliche Buchungsbestätigung mit der Bitte um Bestätigung der gebuchten Leistungen durch Ihre Unterschrift, sowie die (An-)Zahlung des Mietpreises an die angegebene Kontoverbindung. Erst nach deren Erhalt gilt der Vertrag als zustandegekommen.

II. 

Ein Widerrufsrecht ist gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB ausgeschlossen.

III.

Die Mietzeit beginnt zum vereinbarten Zeitpunkt oder – falls dies vor dem vereinbarten Zeitpunkt geschieht – mit der Übergabe der Boote nebst vereinbartem Zubehör („Mietgegenstände“) und endet mit deren vollständiger Rückgabe. Der Rückgabetermin ist verbindlich. Falls die vereinbarte Rückgabezeit überschritten wird, schuldet der Mieter eine zusätzliche Miete auf Basis der gültigen Mietpreise des Vermieters. Darüber hinaus berechtigen verspätete Rückgaben den Vermieter zur Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen, wenn zum Beispiel das Boot wegen verspäteter Rückgabe dem Folgetermin nicht zur Verfügung gestellt werden kann. Soweit Mietgegenstände vor Ablauf der Mietzeit zurückgegeben werden, besteht kein Anspruch auf teilweise Rückerstattung des Mietpreises.

IV.

Die Mietgegenstände sind gereinigt durch den Mieter zurückzugeben. Andernfalls ist der Vermieter berechtigt, dem Mieter entstehende Reinigungskosten in Rechnung zu stellen. Die Entsorgung entstandener Abfälle obliegt dem Mieter. Aufgetretene Mängel oder Beschädigungen der Mietgegenstände sind unmittelbar bei der Rückgabe unaufgefordert anzuzeigen. 

VI.

Das Be- und Entladen gehört zu den Pflichten des Mieters. Für Schäden, die durch das Be- und Entladen entstehen, haftet der Mieter in vollem Umfang. 

VII.

Der Mieter hat sich vor Antritt der Fahrt über die geltenden Schifffahrtsregeln und Rechtsvorschriften zu informieren. Der Mieter ist verpflichtet, geltende Umwelt- und Naturschutzbestimmungen einzuhalten. Alle Wehre sind zu umtragen. Der Mieter ist verpflichtet, auf Alkoholgenuss vor und während der Nutzung der Mietgegenstände zu verzichten und die gesetzlichen Ragelungen zwingend einzuhalten. Der Vermieter ist berechtigt, Personen, die bereits vor Fahrtantritt unter Alkohol- bzw. Drogeneinfluss stehen, von einer Nutzung der Mietgegenstände auszuschließen; die Pflicht des Mieters zur Zahlung der vereinbarten Miete bleibt hiervon unberührt.

VIII. 

Die Benutzung der Mietgegenstände erfolgt auf eigene Gefahr. Jeder Bootsbenutzer muss schwimmen können oder eine ausreichende Schwimmhilfe tragen. Das Tragen von Schwimmwesten empfiehlt der Vermieter ausdrücklich, ein Verzicht erfolgt ausschließlich auf Risiko des Mieters. Der Mieter verpflichtet sich, die geltenden Umwelt- und Naturschutzbestimmungen einzuhalten. Vor Übernahme der Mietgegenstände ist ein gültiges Ausweisdokument vorzulegen. Die Rückgabe der Mietgegenstände erfolgt ausschließlich an Mitarbeiter des Vermieters.

IX.

Der Vermieter haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit und für Ansprüche wegen der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Bei Unmöglichkeit, Verzug und Verletzung vertragswesentlicher Verpflichtungen haftet der Vermieter auch bei leichter Fahrlässigkeit, dann jedoch beschränkt auf den typischen, vorhersehbaren Schaden. 

Bei Beschädigung oder Verlust des Mietgegenstandes während der Mietzeit haftet der Mieter unbeschränkt. Ihm obliegt der Nachweis, dass er Beschädigung oder Verlust nicht verschuldet hat. Wird der Vermieter von Dritten wegen durch den Mieter verursachten Schäden in Anspruch genommen, hat der Mieter den Vermieter von diesen Ansprüchen freizuhalten.

X.

Sollten einzelne oder mehrere Regelungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so werden der Vertrag als solches und die sonstigen Regelungen hiervon nicht berührt. Mieter und Vermieter werden anstelle der unwirksamen / undurchführbaren Regelung eine solche vereinbaren, die dem wirtschaftlich Gewollten tatsächlich am nächsten kommt.

Haftverzichtserklärung

  1. Ich wurde darauf hingewiesen, dass ich eine geeignete Schwimmweste zu tragen habe. Falls ich keine besitze, werde ich sie ausleihen. Wenn ich keine trage/ tragen möchte oder sie während der Fahrt ausziehe, werde ich im Fall eines Unfalls die Firma Kajakguru und deren Inhaber Patrick Dittmer nicht verantwortlich machen.
  2. Ich verstehe, dass mich eine Schwimmweste schützt, damit aber nicht jede Art von Unfall beim Wassersport verhindert werden kann. Für meine Sicherheit bin ich die gesamte Zeit selbst verantwortlich.
  3. Um das Unfallrisiko zu mindern, bestätige ich, dass ich kontrolliert, gewissenhaft und nur meinen Fähigkeiten entsprechend paddeln werde.
  4. Ich versichere, dass ich während der gesamten Zeit auf dem Wasser auf andere Paddler, Wasserfahrzeuge und Schwimmer Rücksicht nehme und im Falle einer Kollision die Verantwortung trage, sofern ich die Schuld habe. Das gilt auch für fremdes Eigentum und die Natur.5.Ich versichere, keine Kenntnis von gesundheitlichen Beeinträchtigungen zu haben, die beim Paddeln zu einem erhöhten Unfallrisiko beitragen.
  5. Ich habe verstanden, dass bei der Fahrt im Kajak, im Kanu oder auf dem SUP-Board auch bei fachgerechter Einweisung und professioneller Ausrüstung ein Risiko besteht, sich zu verletzen, Gegenstände zu beschädigen oder etwas zu verlieren. Ich bin mir aller Risiken bewusst und werde Kajakguru, die Mitarbeiter und Sponsoren nicht für Unfälle, Materialbeschädigungen oder im Falle eines Verlustes haftbar machen, die in Folge meiner Benutzung der ausgeliehenen Ausrüstung (Kajak, Kanu, SUP-Board, Paddel, Schwimmweste, Packsack) und einer Teilnahme an einer Schulung, einem Testfahren oder während einer Tour auftreten können.

Mit der Buchung bestätige ich diese Haftverzichtserklärung gelesen und stimme ihr zu.